• 2-Feld-Tennishalle
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  • Tennishalle & Geschäftsstelle
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  • geräumiger Aufenthaltsraum
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  • geräumige Umkleiden
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TVG Großsachsen - ein Verein immer in Bewegung
ein Verein immer in Bewegung
  1. Die Tennishalle ist von allen Spielern und Trainern nur mit profillosen Tennisschuhen (nur Tennishallenschuhe mit glatter Sohle für Teppichböden) zu betreten. Die Nutzung von sonstigen Sportschuhen mit Profil ist ebenfalls nicht gestattet. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen ist in der Halle verboten.
  2. Es dürfen nur Tennisbälle benutzt werden, die ausschließlich in der Halle (Teppichboden!) und nicht auf Außenplätzen gespielt wurden.
  3. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden.
  4. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde). Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
  5. Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben.
  6. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  7. Gebuchte Hallenstunden können bis 12 Std. vorher durch die Person, welche die Hallenstunde gebucht hat, abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage wird die Platzmiete fällig.
  8. Die Bezahlung der Hallenstunden erfolgt vor Spielbeginn. Sollte dies nicht eingehalten werden, wird der doppelte Betrag der Hallenstunde in Rechnung gestellt.
  9. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Tennishalle untersagt.
  10. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Tennishallenplätzen ist nicht gestattet mit Ausnahme von Erfrischungsgetränken durch die Spieler im Rahmen des Spielbetriebes.
  11. Während der Sommerspielzeit haben die durch die Abteilungsleitung Tennis für die Durchführung des Tennistrainings autorisierten Trainer das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Tennishalle fortzusetzen. Sie besitzen damit ein Spielvorrecht gegenüber Mietern einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Saisonbuchern haben sie jedoch nicht!
  12. Die Notausgangstüren sind geschlossen zu halten und nur im Notfall zu öffnen.
  13. Unnötiges Lärmen und Toben auf den Tennisplätzen ist zu vermeiden.
  14. Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter und Heizung werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  15. Der geschäftsführende Vorstand und die Leitung der Geschäftsstelle sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
  16. Hallentemperatur. Der TVG bemüht sich, die Temperatur in den Hallen über 15 Grad zu halten. Ein Eingriff in die dafür vorgesehen gesteuerte Heizung ist nicht gestattet.
  17. Die TV Germania Großsachsen 1890 e.V. speichert die persönlichen Daten seiner Kunden elektronisch. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung der Hallennutzung bleiben die Daten für eine Dauer von 3 Jahren gespeichert. Der TV Germania Großsachsen 1890 e.V. veröffentlicht wöchentlich die Hallenbelegungszeiten auf der Webseite des TV Germania Großsachsen 1890 e.V. Es werden nur die Namen veröffentlicht und die Buchungszeiten, weitere Daten werden nicht veröffentlicht. Personen, die das Veröffentlichen Ihrer Trainingszeiten nicht wünschen, sind veranlasst dem TV Germania Großsachsen 1890 e.V. eine schriftliche Mitteilung zu machen.
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