Liebe Tennisfreunde,
seit Mittwoch, 03.11.2021, gilt in Baden-Württemberg offiziell die Warnstufe der CoronaVO. Grundsätzlich gilt weiterhin die 3G-Regel, mit der Ausnahme, dass nun eine Negativer PCR-Test nicht älter als 48h notwendig ist.
In diesem Zuge möchten wir euch nochmal bitten uns einmalig euren Impf-, Genesenen-, (PCR-)Test oder Schülernachweis zu Dokumentationszwecken vor Spielbeginn an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis. Bleibt bitte gesund und habt trotzdem Freude am Spiel!
Nachfolgend die genauen Erläuterungen zur Warnstufe:
- in geschlossenen Räumen (auch Hallen) gilt die 3G-Regel – wobei hier insb. nun für nicht vollständig Geeimpfte (2-fach) bzw. Personen die keinen gültigen Genesenen Nachweis haben, ab Sofort ein negativer PCR-Test erforderlich ist (auch für Trainer/innen und Übungsleiter/innen).
- Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest für nicht vollständig Geeimpfte (2-fach) bzw. Personen die keinen gültigen Genesenen Nachweis haben (auch für Trainer/innen und Übungsleiter/innen).
- Die Veranstalter (die Vereine) sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet. Dies gilt insb. auch für die aktuell laufende Winterhallenrunde.
Bitte informiert entsprechend Eure MannschaftskollegInnen, dass sie entsprechende Nachweise vor Spielbeginn am Spieltag mitführen und vorzeigen können.
Bitte lasst Euch entsprechend bei Heimspielen in unserer TVG Halle auch die Nachweise von der Gastmannschaft, unseren SpielerInnen und ZuschauerInnen zeigen. - Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.